Ein Albtraum: Sie sind Eigentümer einer Gewerbeimmobilie und vermieten Ihr Objekt an einen Unternehmer. Dieser schließt einen Mietvertrag auf 10 Jahre, baut alles um und kündigt nach einem Jahr unter Hinweis auf einen Schriftformverstoß im Vertrag. Natürlich haben Sie mit der Miete gerechnet und sind froh, das Objekt vermietet zu haben. Sie führen einen Prozess und der Mieter gewinnt. Ihr Objekt steht leer –Mieteinnahmen Fehlanzeige. Obendrein verliert das Objekt monatlich auch noch an Wert. Kosten über Kosten.
Andersherum genauso ein Albtraum: Sie planen mit Ihrem Unternehmen eine Existenz in einem Objekt aufzubauen und Ihr Vermieter kündigt Ihnen, nachdem Sie gerade richtig Geld in die Hand genommen haben, um das Objekt nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Gerade im Gewerberaummietrecht ist Vorsicht bei der Vertragsgestaltung geboten. Ein Schriftformverstoß ist nur eine von vielen Fallen, in die man „tappen“ kann. Gerne stehe ich daher mit Rat und Tat bei der Gestaltung und Abwicklung Ihrer Mietverträge zur Seite.
Dies gilt natürlich genauso für das Wohnraummietrecht im privaten Bereich. Man denke hier nur an das Dauerstreitthema „Schönheitsreparaturen“.
Das Miet- und Wohneigentumsrecht gehört zu meinen Kernkompetenzen. Gerne bin ich Ihnen in Fragen rund um Mieten, Vermieten und Wohneigentum behilflich. Natürlich auch vor Gericht.